in unserer modernen hausärztlichen Gemeinschaftspraxis im Herzen von Ostfildern Ruit.
Aus der Gemeinschaftspraxis Dr. Bosch und Dr. Hauser wurde zum 01.01.2023 das Hausarztzentrum Ruit.
Als FachärztInnen für Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Pneumologie freuen wir uns darauf Ihnen auch weiterhin eine kompetente und umfassende hausärztliche Versorgung mit naturheilkundlichem Schwerpunkt anbieten zu können.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über unsere Organisation, unser Team und unsere Leistungen geben. Unter Service können Sie zudem bequem Rezepte und Überweisungen online bestellen und Termine online vereinbaren. Unsere Telefonleitungen können so entlastet und für dringliche Anliegen frei gehalten werden. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, können Sie zu unseren Sprechzeiten gerne auf uns zu kommen.
Wir freuen uns auf die weitere und auch auf die neue Zusammenarbeit mit Ihnen!
Ihre Dr. Claudia Hauser, Dr. Laura Romberg und Dr. Michael Augsten
mit unserem engagiertem Team an medizinischen Fachangestellten
Alles Gute lieber Freund !
Dr. med. Wolfgang Bosch geht zum 31.12.2022 nach 35 Jahren als Hausarzt in Ruit in seinen wohlverdienten Ruhestand.
Wir wünschen Ihm und seiner Familie von Herzen alles Gute und danken Ihm für die vielen schönen Jahre zusammen in der Praxis.
Wir werden seine Praxis in seinem Sinne fortführen und freuen uns wenn Sie uns auch weiterhin Ihr Vertrauen schenken.
Aktuelle Information bezüglich einer 5. Impfung gegen COVID 19
Wir erhalten im Moment sehr viele Anfragen wegen Auffrischimpfungen gegen COVID.
In unserer Praxis halten wir uns an die Empfehlungen der STIKO. Diese wurden am 15.12.22 aktualisiert.
Es wird allen ab 60 Jahren eine zweite Boosterung empfohlen, die bisher nur drei immunisierende Ereignisse (das sind Impfungen und/oder Infektionen) hatten.
Alle, die schon vier Impfungen haben oder drei Impfungen und eine Infektion, sind ausreichend vor schweren Verläufen geschützt.
Eine fünfte Impfungen kann laut STIKO bei den Hochrisikogruppen (Pflegeheim, stark Immungeschwächte, Hochbetagte) erwogen werden.
Es gibt allerdings noch kaum Erkenntnisse zur Effektivität der zusätzlichen fünften Impfung.
Wir behalten die STIKO Empfehlungen, die sich auch im Verlauf ändern können, aufmerksam im Auge.
Ausreichender Schlaf. Eine Schlafdauer von mindestens sieben Stunden (das muss nicht am Stück sein) stärkt das Immunsystem.
Eine gesunde Ernährung. Hier kommt es nicht nur auf Vitamine an. Auch Spurenelemente wie Zink und Selen sind wichtig. Am besten füllt man seine Speicher mit viel Obst, Nüssen und Gemüse auf. Darüber hinaus stärkt eine ballaststoffreiche Ernährung mit saisonalem Gemüse auch unsere Darmflora und damit einen Hauptpfeiler unseres Immunsystems.
Regelmäßige körperliche Bewegung. Eine regelmäßige körperliche Bewegung stimuliert nachweislich unsere Immunzellen. Das kann auch ein etwas flotterer Spaziergang um den Ort sein, dann kommen noch zusätzliche abhärtende Effekte durch Wetter, Wind und Temperatur hinzu. Empfohlen sind mindestens 150 Minuten pro Woche.
Stressreduktion. Stress, sowohl körperlich als auch psychisch, erhöht unseren Kortisolspiegel und führt damit zu einer Immunschwächung. Schalten Sie also öfter einen Gang runter, gehen Sie achtsam mit sich um, nehmen Sie kleine Auszeiten zum tief durchatmen oder probieren Sie mal ein Entspannungsverfahren wie zum Beispiel Yoga, Qigong oder Autogenes Training aus.
Lachen und Singen. Beides machen wir eigentlich alle zu wenig. Dabei sagte schon Dr. Bosch immer : Singen ist gesund! Ganz genau weiß man noch nicht wie Optimismus und gute Laune das Immunsystem stärken, vermutlich über eine Absenkung das Stresshormon Kortisol, aber es gibt nachweislich positive Effekte.
und natürlich bitte momentan noch keine Hände schütteln, häufig Hände waschen und gerne noch ausreichend Abstand und/oder Maske tragen.
Änderungen bei der AU ab 1.1.2023
Ab dem 1. Januar 2023 müssen ArbeitnehmerInnen keine schriftliche AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) mehr bei Ihrem Arbeitgeber abgeben.
Die AU wird von der Praxis elektronisch an die jeweilige Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet die AU-Daten von der Krankenkasse abzurufen. Was allerdings - zumindest vorerst - erhalten bleiben soll, ist eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel. Außerdem hat der Arbeitnehmer weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen.
Die Papierbescheinigung für den Patient kann jetzt also bei telefonischer AU im Rahmen von grippalen Infekten ohne Zeitdruck nach der Genesung in der Praxis abgeholt werden.